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2026-4
OLG München, Zwischenurt. vom 12.01.2026 – 17 U 1857/25 e
Die Verbrau­che­rei­gen­schaft einer Person ist allein anhand ihrer Stellung innerhalb des konkreten Vertrags unter Berück­sich­tigung von dessen Natur und Zielsetzung zu bestimmen. Der Umstand, dass eine Person im Rahmen von Online-Pokerspielen hohe Geldbeträge gewonnen hat, ist als solcher kein entscheidendes Kriterium für seine Einstufung als Verbraucher i.S.d. Art. 17 Abs. 1 Brüssel Ia-VO(...)

2026-3
VG Schleswig, Beschl. vom 13.01.2026 – 15 B 124/25
Eine Ehe syrischen Rechts entspricht einer Ehe deutschen Rechts im Sinne des § 34 Abs. 1 SGB I. Die Nachbeurkundung einer ausländischen Eheschließung gemäß § 34 Abs. 1 PStG in das deutsche Eheregister ist für die Wirksamkeit der Eheschließung nicht erforderlich. [LS der Redaktion]

2026-2
BGH, Urt. vom 21.01.2026 – IV ZR 40/25
Zur Wirksamkeit eines von einem ausländischen Notar (hier: einer niederländischen Notaranwärterin) auf deutschem Staatsgebiet beurkundeten Testaments eines ausländischen (hier: niederländischen) Staatsangehörigen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland (hier: Wirksamkeit bejaht).

2026-1
OLG Brandenburg, Beschl. vom 06.01.2026 – 13 UF 157/17
Hat das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland (hier: Japan), so richtet sich gem. Art. 21 EGBGB das Umgangsrecht nach dem ausländischen (hier: japanischen) Recht. Eine Rück- oder Weiterverweisung sieht das japanische Recht für den Fall, dass die Kinder, wie hier, (auch) japanische Staatsangehörige sind, nicht vor (Art. 41 Satz 1 des japanischen Rechtsanwendungsgesetzes). Das japani(...)

2025-198
OLG München, Beschl. vom 22.08.2025 – 33 Wx 246/24 e
Im Rahmen eines Qualifikationsrückverweises nach Art. 34 Abs. 1 lit. a EuErbVO ist der Anteil an einer im Grundbuch eingetragenen Erbengemeinschaft, deren Vermögen lediglich aus einer Immobilie in Deutschland besteht, als unbewegliches Vermögen zu qualifizieren. Einem in der Form des Zeugentestaments verfassten Testament eines Erblassers US-​amerikanischer Staatsangehörigkeit mit gewöhnliche(...)
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