OLG München, Zwischenurt. vom 12.01.2026 – 17 U 1857/25 e
Die Verbrauchereigenschaft einer Person ist allein anhand ihrer Stellung innerhalb des konkreten Vertrags unter Berücksichtigung von dessen Natur und Zielsetzung zu bestimmen. Der Umstand, dass eine Person im Rahmen von Online-Pokerspielen hohe Geldbeträge gewonnen hat, ist als solcher kein entscheidendes Kriterium für seine Einstufung als Verbraucher i.S.d. Art. 17 Abs. 1 Brüssel Ia-VO(...)