KG, Urt. vom 08.01.2026 – 2 U 20/25
Die Gerichtsstandsvereinbarung ist ein Vertrag, dessen Zustandekommen sich nach materiellem Recht richtet und dessen Zulässigkeit und Wirkungen sich nach prozessualem Recht richten. Für die materiellrechtliche Seite gilt die lex causae, also das anwendbare Vertragsrecht, für die prozessuale Seite die lex fori.
Kommt es für die Frage, ob überhaupt eine Derogation anzunehmen ist, auf die Ausleg(...)