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2026-30
BGH, Beschl. vom 26.03.2026 – IX ZB 16/25
Will das Gericht einen Antrag auf Versagung der Vollstreckung deshalb ablehnen, weil der behauptete Verstoß gegen den ordre public durch ein Rechtsmittel im Ursprungsstaat hätte abgewendet werden können, muss es die Parteien auf die von ihm für einschlägig gehaltenen Regelungen des ausländischen Rechts hinweisen, wenn das Rechtsmittel bislang weder Gegenstand des Verfahrens noch des Parteivor(...)

2026-29
OLG Köln, Beschl. vom 23.03.2026 – 2 W 44/26
Die güterrechtlichen Wirkungen einer Ehe, die nach dem 31. März 1953 und vor dem 9. April 1983 geschlossen worden ist, unterliegen gemäß Art. 220 Abs. 1 S. 2 EGBGB für die Zeit nach dem 8. April 1983 dem von Art. 15 EGBGB in der bis einschließlich 28. Januar 2019 geltenden Fassung bestimmten Recht. Dabei tritt gemäß Art. 220 Abs. 1 S. 3 EGBGB für Ehen, für die vorher das Recht des Staates, (...)

2026-28
BAG, Vorlagebeschl. vom 29.01.2026 – 8 AZR 82/25 (A)
Der Gerichtshof der Europäischen Union wird gemäß Art. 267 AEUV um die Beantwortung der folgenden Frage ersucht: Ist Art. 20 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 [EuGVVO] dahin auszulegen, dass „Ansprüche aus einem individuellen Arbeitsvertrag“ auch dann den Gegenstand des Verfahrens bilden, wenn die geltend gemachten Ansprüche ausschließlich auf eine gesetzliche Grundlage gestützt werd(...)

2026-27
OLG Düsseldorf, Urt. vom 19.03.2026 – 2 U 29/25
Das schädigende Ereignis i.S.d. Art. 7 Nr. 2 EuGVVO umfasst neben dem Ort des für den Schaden ursächlichen Geschehens ebenfalls den Ort der Verwirklichung des Schadenserfolgs. Kann der Schaden in mehreren Staaten eingetreten sein, so ist Erfolgsort nur der Sitzstaat des jeweiligen Schadensteils [hier: Deutschland]. Für deutsche Gerichte ist die Rom II-VO gemäß Art. 3 Nr. 1 lit. a) EGBGB be(...)

2026-26
BayObLG, Beschl. vom 24.02.2026 – 101 AR 9/26 e
Der Begriff der Dienstleistung i.S.d. Art. 7 Nr. 1 lit. b) EuGVVO ist unionsrechtlich autonom und weit zu verstehen. Auch Beförderungsverträge und Transportverträge fallen darunter. Zudem ist die Norm auch dann anwendbar, wenn nicht an einen, sondern an mehrere Orte in einem Mitgliedstaat geliefert werden soll. Bestehen mehrere Leistungsorte innerhalb eines Mitgliedstaats, ist auf die engste(...)
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