BGH, Beschl. vom 13.05.2026 – XII ZB 220/25
Die Anerkennung einer ausländischen Entscheidung, die im Falle der Leihmutterschaft die rechtliche Elternschaft zu dem Kind den genetisch nicht mit ihm verwandten Wunscheltern zuweist, führt regelmäßig zu einem Ergebnis, das mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts offensichtlich unvereinbar ist (§ 109 Abs. 1 Nr. 4 FamFG). Um ein rechtliches Eltern-Kind-Verhältnis zu begründen, müss(...)