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2026-18
BGH, Beschl. vom 06.05.2026 – XII ZB 313/25
Für eine Eheschließung „vor“ der ermächtigten Person i.S.v. Art. 13 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 1 EGBGB ist ausreichend, dass die Trauperson anwesend und bereit ist, die Erklärungen der Eheschließenden entgegenzunehmen und zu beurkunden. Zu den Voraussetzungen einer Eheschließung griechischer Staatsangehöriger, die Mitglieder der griechisch-​orthodoxen Kirche sind, in Deutschland.

2026-17
OLG Bamberg, Urt. vom 18.03.2026 – 3 UKI 5/25 e
Für Verbandsklagen, die andere Verstöße gegen Verbraucherschutzgesetze als die Verwendung missbräuchlicher Vertragsklauseln betreffen, gilt der Gerichtsstand der unerlaubten Handlung (Art. 7 Nr. 2 EuGVVO). Auf außervertragliche Schuldverhältnisse aus unlauterem Wettbewerbsverhalten ist gemäß Art. 6 Abs. 1 Rom II-VO das Recht des Staates anzuwenden, in dessen Gebiet die Wettbewerbsbeziehunge(...)

2026-16
BGH, Beschl. vom 10.02.2026 – II ZB 10/24
Der Tatrichter hat ausländisches Recht im Wege des Freibeweises zu ermitteln. In welcher Weise er sich die notwendigen Kenntnisse verschafft, liegt in seinem pflichtgemäßen Ermessen. Das Rechtsbeschwerdegericht überprüft insoweit nur, ob der Tatrichter sein Ermessen rechtsfehlerfrei ausgeübt, insbesondere die sich anbietenden Erkenntnisquellen unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfal(...)

2026-15
KG, Beschl. vom 21.01.2026 – 16 UF 137/25
Gemäß Art. 3 lit. a) EuUntVO sind für Entscheidungen in Unterhaltssachen die Gerichte des Ortes zuständig, an dem der Antragsgegner seinen gewöhnlichen Aufenthalt [hier: Deutschland] hat. In Bezug auf Unterhaltspflichten zwischen früheren Ehegatten wehrt sich (i.S.d. Art. 5 S. 1 HUP) eine Partei gegen die Anwendung des „eigentlich“ anwendbaren Rechtes des gewöhnlichen Aufenthaltsortes gemä(...)

2026-14
BGH, Urt. vom 24.02.2026 – VI ZR 430/24
Für Klagen gegen einen Verantwortlichen im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO sind gemäß Art. 79 Abs. 2 S. 1 DSGVO die Gerichte des Mitgliedstaates zuständig, in dem der Verantwortliche eine Niederlassung [hier: Deutschland] hat. Die Rechtsfähigkeit als Voraussetzung der Parteifähigkeit (§ 50 ZPO) beurteilt sich nach dem Recht des Ortes, an dem die Partei ihren Verwaltungssitz [hier: Schweiz] h(...)
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