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2026-4
OLG München, Zwischenurt. vom 12.01.2026 – 17 U 1857/25 e
Die Verbrau­che­rei­gen­schaft einer Person ist allein anhand ihrer Stellung innerhalb des konkreten Vertrags unter Berück­sich­tigung von dessen Natur und Zielsetzung zu bestimmen. Der Umstand, dass eine Person im Rahmen von Online-Pokerspielen hohe Geldbeträge gewonnen hat, ist als solcher kein entscheidendes Kriterium für seine Einstufung als Verbraucher i.S.d. Art. 17 Abs. 1 Brüssel Ia-VO(...)

2026-3
VG Schleswig, Beschl. vom 13.01.2026 – 15 B 124/25
Eine Ehe syrischen Rechts entspricht einer Ehe deutschen Rechts im Sinne des § 34 Abs. 1 SGB I. Die Nachbeurkundung einer ausländischen Eheschließung gemäß § 34 Abs. 1 PStG in das deutsche Eheregister ist für die Wirksamkeit der Eheschließung nicht erforderlich. [LS der Redaktion]

2026-2
BGH, Urt. vom 21.01.2026 – IV ZR 40/25
Zur Wirksamkeit eines von einem ausländischen Notar (hier: einer niederländischen Notaranwärterin) auf deutschem Staatsgebiet beurkundeten Testaments eines ausländischen (hier: niederländischen) Staatsangehörigen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland (hier: Wirksamkeit bejaht).

2026-1
OLG Brandenburg, Beschl. vom 06.01.2026 – 13 UF 157/17
Hat das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland (hier: Japan), so richtet sich gem. Art. 21 EGBGB das Umgangsrecht nach dem ausländischen (hier: japanischen) Recht. Eine Rück- oder Weiterverweisung sieht das japanische Recht für den Fall, dass die Kinder, wie hier, (auch) japanische Staatsangehörige sind, nicht vor (Art. 41 Satz 1 des japanischen Rechtsanwendungsgesetzes). Das japani(...)

2025-193
KG, Beschl. vom 09.09.2025 – 1 W 131/25, 1 W 132/25
Die Namensführung eines vor dem 1. September 1986 geborenen deutschen Doppelstaaters richtet sich grundsätzlich nach dem Recht des Staates, mit dem dieser am engsten verbunden ist. Dies gilt grundsätzlich auch, wenn die einschlägige Rechtsprechungsänderung des BGH (sog. "geläuterte" Rechtsansicht) erst mehrere Jahre nach der Geburt des Namensführers erfolgte. [LS von der Redaktion neu gefasst]
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