AG Düsseldorf, Beschl. vom 17.03.2020 – 258 F 10/20
Leitsatz
Bei der Beurteilung, ob der Antragsteller durch sein Verhalten dem (dauerhaften) Verbringen oder Verbleib des Kindes im ersuchten Staat im Rahmen des zugestimmt oder es nachträglich konkludent genehmigt hat, ist der objektivierte Empfängerhorizont entscheidend.
Äußerungen, die in zeitlicher Nähe zu einer Auseinandersetzung der Eltern gefallen sind, sind nicht geeignet, eine Zustimm(...)