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2025-93
OLG Köln, Beschl. vom 26.03.2025 – 2 W 134/24
"Anhängige" Einwände gegen die Erteilung eines ENZ dürfen nach Art. 67 Abs. 1 UAbs. 2 lit. a EuErbVO im Ausstellungsverfahren vom Amtsgericht nicht geprüft werden. (Anschluss an EuGH, Urteil vom 23.01.2025 - C-187/23, FGPrax 2025, 75). Dagegen kann das nach Art. 72 EuErbVO befasste Gericht und damit im Nachlassverfahren das Beschwerdegericht die Begründetheit von Einwänden prüfen, die der A(...)

2025-92
OLG Karlsruhe, Beschl. vom 25.03.2025 – 14 W 121/24 (Wx)
Gemäß Art. 73 Abs. 1 lit. a EuErbVO können die Wirkungen des Zeugnisses von der Ausstellungsbehörde auf Verlangen einer Person, die ein berechtigtes Interesse nachweist, bis zur Änderung oder zum Widerruf des Zeugnisses nach Art. 71 EuErbVO ausgesetzt werden. Dabei hat die Behörde zwischen den Folgen, die eintreten, wenn die Wirkungen des möglicherweise falschen Zeugnisses bestehen bleiben,(...)

2025-91
KG, Beschl. vom 24.03.2025 – 24 U 142/24
Nur soweit bei einem grenzüberschreitenden Sachverhalt ein hinreichender Inlandsbezug zur Bundesrepublik Deutschland besteht, können Handlungen eine Urheberrechtsverletzung i.S.d. § 97 Abs. 2 UrhG begründen. Bei der öffentlichen Zugänglichmachung i.S.d. § 19a UrhG ist eine Verletzungshandlung im Inland erforderlich, da das inländische Recht nur dann verletzt wird, wenn inländische Bewohner(...)

2025-90
OLG Schleswig, Urt. vom 20.03.2025 – 5 U 101/23
Macht eine Person im Rahmen eines Scraping-Vorfalls Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche gegen den Betreiber einer Social-Media-Plattform geltend, so ergibt sich der inländische Gerichtsstand aus Art. 79 Abs. 2 S. 2 DSGVO und Art. 7 EuGVVO, sofern die Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat oder der Erfolg im Inland eingetreten ist. [LS der Redaktion]

2025-89
OLG Köln, Urt. vom 27.03.2025 – 18 U 71/24
Für Verfahren, die erst nach dem 31. Dezember 2020 gegen Beklagte mit Sitz in Großbritannien eingeleitet wurden, ist Großbritannien ein Drittstaat i.S.d. EuGVVO. Jedoch kann sich der klagende Verbraucher gem. Art. 6 Abs. 1 EuGVVO i.V.m. Art. 17, 18 EuGVVO auf den Verbrauchergerichtsstand berufen. [LS der Redaktion]
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