OLG Karlsruhe, Beschl. vom 19.02.2024 – 14 W 87/23 (Wx)
Leitsatz
Deutsche Nachlassgerichte sind für ein Erbscheinsverfahren international gemäß zuständig, wenn der Erblasser, der die deutsche Staatsangehörigkeit besaß, seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt in einem Nicht-EU-Staat (hier: in Kolumbien) hatte und sich Nachlassvermögen in Deutschland befindet.
Örtlich zuständig ist gemäß in Verbindung mit dasjenige Nachlassgericht, in dessen Bezi(...)