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2025-106
LG Kassel, Urt. vom 08.05.2025 – 6 O 967/24
Bietet ein im Ausland ansässiges Glücksspielunternehmen über eine Website virtuelle Glücksspiele an, so kann gem. Art. 17, 18 EuGVVO die Zuständigkeit eines deutschen Gerichts gegeben sein, wenn der Teilnehmer ein in Deutschland wohnender Verbraucher ist. In diesem Fall findet gem. Art. 6 Rom I‑VO deutsches Recht Anwendung. [LS der Redaktion]

2025-105
OLG München, Beschl. vom 03.04.2025 – 9 U 4642/23 e
Ist ein Schaden durch den Abschluss eines ungewollten Vertrages mit einem Dritten im Ausland (hier: Spanien) eingetreten, so ist nach Art. 4 Abs. 1 Rom II-VO spanisches Recht anzuwenden. Die Existenz eines inländischen Handlungsorts allein genügt nicht zur Begründung einer offensichtlich engere Verbindung i.S.d. Art. 4 Abs. 3 Rom II-VO zugunsten des deutschen Rechts. Denn der europäische Ges(...)

2025-104
OLG Hamburg, Urt. vom 03.04.2025 – 6 U 52/24
Im Falle des Art. 29 CMR richtet sich der Umfang des zu ersetzenden Schadens nach dem anwendbaren nationalen Recht. Bei einem Beförderungsvertrag ist gem. Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Rom I-​VO das Recht des Ortes anwendbar, an dem der Beförderer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, sofern dies zugleich der Übernahmeort ist. [LS der Redaktion]

2025-103
OLG Hamm, Beschl. vom 23.04.2025 – 10 W 49/25
Dem nach dem Recht von Ontario/Kanada bestellten "Estate Trustee with a Will" ist ein eigenes Recht zur Beantragung eines Erbscheins in Deutschland nicht zuzubilligen. Der anglo-​amerkanische "executor" bzw. "trustee" wird nur dann als Testamentsvollstrecker in einen deutschen Erbschein aufgenommen, wenn er über die Begleichung der Nachlassverbindlichkeiten und die Verteilung des Nachlasses (...)

2025-102
VG Berlin, Urt. vom 30.04.2025 – 25 K 65/24
Mit der Formulierung "nach den deutschen Gesetzen" in § 4 Abs. 1 S. 2 StAG verweist das Staatsangehörigkeitsgesetz nicht nur auf das deutsche Sachrecht, sondern auch auf die Kollisionsregeln des in Deutschland gültigen Internationalen Privatrechts. Für die Beurteilung der Abstammung ist bei der kollisionsrechtlichen Anknüpfung grds. auf den Zeitpunkt der Geburt abzustellen, der das zu diesem (...)
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