OLG Frankfurt/Main, Urt. vom 22.04.2025 – 11 U 68/23 (Kart)
Die Berücksichtigung einer Gerichtsstandsvereinbarung setzt voraus, dass diese nach dem bei ihrem Abschluss geltenden Recht wirksam zustande gekommen und nach dem bei Klageerhebung geltenden Recht zu beachten ist. Das deutsche nationale Recht, insb. §§ 38, 40 ZPO, ist nach dem Brexit in Bezug auf Großbritannien nur für die Frage maßgeblich, ob die ursprünglich wirksam zustande gekommene Ger(...)