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2025-113
LG Hamburg, Urt. vom 07.02.2025 – 310 S 5/23
Die Verletzung des Rechts der öffentlichen Zugänglichmachung gem. § 19a UrhG erfordert einen hinreichenden, wirtschaftlich relevanten Inlandsbezug. Dies ist im Rahmen einer Gesamtabwägung der Umstände festzustellen. Die Lokalisierung der Handlung gerade im Gebiet des Mitgliedstaats, in den die geschützten Inhalte gesendet werden bzw. abrufbar sind, hängt davon ab, ob Anhaltspunkte vorliegen,(...)

2025-112
OLG Köln, Urt. vom 23.05.2025 – 15 UKl 2/25
Die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte ergibt sich im Hinblick auf einen Verstoß gegen die DSGVO aus Art. 79 Abs. 2 DSGVO, sofern der betroffene Kläger seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat. Im Hinblick auf einen Verstoß gegen Art. 5 Abs. 2 DMA ergibt sich die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte in der Hauptsache aus Art. 7 Nr. 2 EUGVO, sofern die beanstande(...)

2025-111
BayObLG, Beschl. vom 19.03.2025 – 101 AR 10/25
Die Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses nach § 281 ZPO entfällt, wenn er schlechterdings nicht als im Rahmen der Norm ergangen anzusehen ist, etwa weil er auf einer Verletzung rechtlichen Gehörs beruht, nicht durch den gesetzlichen Richter erlassen wurde oder jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und deshalb als objektiv willkürlich betrachtet werden muss. Das Gebot des rechtlichen (...)

2025-110
OLG Frankfurt/Main, Beschl. vom 20.05.2025 – 6 UF 69/25
Wird der Versorgungsausgleich im Scheidungsverbund gemäß Art. 17 Abs. 2 Nr. 4 EGBGB nur auf Antrag durchgeführt, kann dieser Antrag im Rahmen einer Beschwerde des antragstellenden Ehegatten nur mit Zustimmung der anderen Beteiligten zurückgenommen werden. [LS von der Redaktion neu gefasst]

2025-109
VG Düsseldorf, vom 20.05.2025 – 27 K 5400/23
Der Eheschließungsort i.S.d. Art. 13 Abs. 4 EGBGB ist der Ort, an dem die Erklärungen der Nupturienten abgegeben wurden. Denn an diesem Ort werden die für die Wirksamkeit der Ehe erforderlichen Rechtshandlungen vorgenommen. Es genügt für die Anwendung des Art. 13 Abs. 4 EGBGB, dass eine Erklärung in Deutschland abgegeben wurde, weil damit ein wesentlicher Teil der Eheschließung im Inland ver(...)
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