OLG Frankfurt/Main, Beschl. vom 25.07.2024 – 1 UF 147/24
Nach Art. 3 Abs. 1 HKÜ gilt das Zurückhalten eines Kindes dann als widerrechtlich, wenn dadurch das Sorgerecht verletzt wird, das einer Person nach dem Recht des Staates zusteht, in dem das Kind unmittelbar vor dem Verbringen oder dem Zurückhalten seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Das Sorgerecht eines Elternteils wird nicht verletzt, wenn dem anderen Elternteil durch eine ausländische (h(...)