KG, Urt. vom 16.01.2020 – 2 U 12/16.Kart
Leitsatz
[Diese Entscheidung wurde zunächst irrtümlich in Band 2019 Nr. 216 publiziert.]
Für die Prüfung der internationalen Zuständigkeit nach a.F. kommt es nur darauf an, ob der Kläger schlüssig vorgetragen hat, im Inland sei ein schädigendes Ereignis eingetreten. Die Frage, ob tatsächlich ein schädigendes Ereignis eingetreten ist, betrifft die Begründetheit der Klage, die vom zuständige(...)