IPRechtsprechung:
Frei zugängliche Datenbank für deutsche Gerichtsentscheidungen zum internationalen und ausländischen Privatrecht seit 2004  ------------------------------------------------------- Zitiervorschlag: IPRspr 2023-37
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2025-3
BGH, Beschl. vom 09.01.2025 – I ZB 48/24
Die Wirksamkeit der Schiedsvereinbarung bestimmt sich nach dem auf die Schiedsvereinbarung anzuwendenden Recht. In einem Fall mit Auslandsberührung ist das Schiedsvereinbarungsstatut in analoger Anwendung von Art. V Abs. 1 Buchst. a UNÜ zu ermitteln. Die isolierte Beurteilung der Schiedsvereinbarung im Verfahren nach § 1032 Abs. 2 ZPO führt nicht dazu, dass eine etwaige Rechtswahlklausel üb(...)

2025-2
BGH, Vorlagebeschl. vom 16.01.2025 – IX ZR 60/24
Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts gemäß Art. 267 Abs. 1 Buchst. b, Abs. 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) folgende Frage vorgelegt: Ist Art. 6 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren dahingehend auszulegen, dass er in Ansehung der An(...)

2025-1
BGH, Beschl. vom 16.01.2025 – IX ZR 229/23
Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts gemäß Art. 267 Abs. 1 Buchst. b, Abs. 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) folgende Fragen vorgelegt: 1. Ist Art. 13 der Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 des Rates vom 29. Mai 2000 über Insolvenzverfahren (ABl. EG L 160 S. 1 - EuInsVO aF) dahingehend auszulegen, dass sich die durch (...)

2024-304
AG Ahlen, vom 19.11.2024 – 40 F 234/21
Nach Art. 145 Nr. 2 des türkischen ZGB ist eine Ehe absolut ungültig, wenn einer der Ehegatten zum Zeitpunkt der Eheschließung aus dauerhaftem Grund nicht urteilsfähig ist. Das Vorliegen der Urteilsfähigkeit wird jedoch vermutet. Nach Art. 145 Nr. 3 des türkischen ZGB kommt eine absolute Ungültigkeit einer Ehe auch in Betracht, wenn einer der Ehegatten eine Geisteskrankheit hat, welche die E(...)

2024-303
OLG Celle, Beschl. vom 21.11.2024 – 20 AR 13/24
Im Rahmen einer Gerichtsstandsbestimmung nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO kann regelmäßig nur ein Gericht als zuständig bestimmt werden, bei dem einer der Streitgenossen seinen allgemeinen Gerichtsstand hat; von diesem Grundsatz kann abgewichen werden, wenn sachlich vorrangige Gründe dies rechtfertigen (Anschluss BGH, Beschluss vom 21. August 2008 – X ARZ 105/08, – juris Rn. 11). Derartige sachlic(...)
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