IPRechtsprechung:
Frei zugängliche Datenbank für deutsche Gerichtsentscheidungen zum internationalen und ausländischen Privatrecht seit 2004
Suchen
LÄNDER
RECHTSGEBIETE
GERICHTE
DATUM
RECHTSNORMEN
FUNDSTELLEN
Zuletzt aufgenommene Entscheidungen 
(Alle anzeigen: 
)

2025-65
LG Lübeck, Urt. vom 28.02.2025 – 15 O 125/23
Bietet ein im Ausland ansässiges Glücksspielunternehmen über eine Website virtuelle Glücksspiele an, so kann gem. Art. 17, 18 EuGVVO die Zuständigkeit eines deutschen Gerichts gegeben sein, wenn der Teilnehmer ein in Deutschland wohnender Verbraucher ist. In diesem Fall findet gem. Art. 6 Rom I‑VO deutsches Recht Anwendung. [LS der Redaktion]

2025-64
LG Lübeck, Urt. vom 28.02.2025 – 15 O 238/23
Bietet ein im Ausland ansässiges Glücksspielunternehmen über eine Website virtuelle Glücksspiele an, so kann gem. Art. 17, 18 EuGVVO die Zuständigkeit eines deutschen Gerichts gegeben sein, wenn der Teilnehmer ein in Deutschland wohnender Verbraucher ist. In diesem Fall findet gem. Art. 6 Rom I‑VO deutsches Recht Anwendung. [LS der Redaktion]

2025-63
LG Köln, Urt. vom 17.02.2025 – 26 O 12/21
Die Verjährungsfrist gem. s. 213 (2) des Civil Practice Law & Rules in New York beträgt sechs Jahre. Der Lauf der Verjährung beginnt mit Fälligkeit und Einklagbarkeit des Anspruchs. Die Verjährung von vertraglichen Ansprüchen bestimmt sich gem. Art. 12 lit. d Rom I-VO nach dem Vertragsstatut. Unerheblich ist dabei, ob dieses aufgrund der prozessrechtlichen Qualifikation der Verjährung die (...)

2025-62
AG Köln, Beschl. vom 13.02.2025 – 312 F 42/24
Eine ausländische Entscheidung findet im Inland Anerkennung, wenn die Entscheidung wirksam ist und keiner der in § 109 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 FamFG aufgeführten Ausschlussgründe vorliegt. Die Anerkennung ist insbesondere dann ausgeschlossen, wenn sie zu einem Ergebnis führen würde, das mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts, insbesondere mit den Grundrechten, offensichtlich unvereinba(...)

2025-61
LAG Hamm, Urt. vom 13.02.2025 – 15 SLa 176/24
Eine Rechtswahlklausel ist geeignet, den Arbeitnehmer in die Irre zu führen, wenn sie ihm den unzutreffenden Eindruck vermittelt, auf den Vertrag sei nur das Recht des gewählten Mitgliedstaats anwendbar, ohne ihn darüber zu unterrichten, dass er nach Art. 8 Abs. 1 Satz 2 Rom I-​VO - auch - den Schutz der zwingenden Bestimmungen des objektiven Rechts genießt. Eine solche Klausel benachteiligt(...)
© Max-Planck-Gesellschaft Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht Impressum Datenschutzhinweis FAQ Feedback senden RSS