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2025-110
OLG Frankfurt/Main, Beschl. vom 20.05.2025 – 6 UF 69/25
Wird der Versorgungsausgleich im Scheidungsverbund gemäß Art. 17 Abs. 2 Nr. 4 EGBGB nur auf Antrag durchgeführt, kann dieser Antrag im Rahmen einer Beschwerde des antragstellenden Ehegatten nur mit Zustimmung der anderen Beteiligten zurückgenommen werden. [LS von der Redaktion neu gefasst]

2025-109
VG Düsseldorf, vom 20.05.2025 – 27 K 5400/23
Der Eheschließungsort i.S.d. Art. 13 Abs. 4 EGBGB ist der Ort, an dem die Erklärungen der Nupturienten abgegeben wurden. Denn an diesem Ort werden die für die Wirksamkeit der Ehe erforderlichen Rechtshandlungen vorgenommen. Es genügt für die Anwendung des Art. 13 Abs. 4 EGBGB, dass eine Erklärung in Deutschland abgegeben wurde, weil damit ein wesentlicher Teil der Eheschließung im Inland ver(...)

2025-108
VG Karlsruhe, Urt. vom 22.04.2025 – 8 K 1132/23
Ein „dauerndes Getrenntleben“ im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 UnterhVG liegt nicht vor, wenn bei einer im Wege der teilweisen Stellvertretung geschlossenen Ehe der im Ausland befindliche Ehegatte sich alsbald nach der Eheschließung auf den Weg nach Deutschland macht und unter faktischer Überwindung aufenthaltsrechtlicher Einreisehindernisse zur Herstellung der ehelichen Lebensgemein(...)

2025-107
BayObLG, Beschl. vom 15.01.2025 – 102 Sch 250/23 e
Im Verhältnis des Europäischen Übereinkommens über die Internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit vom 21. April 1961 (EuÜ) zum UNÜ gilt das Meistbegünstigungsprinzip, wonach auf das anerkennungsfreundlichere Regelwerk im Ganzen zurückzugreifen ist. Sofern unter den Regelungen des UNÜ eine Vollstreckbarerklärung möglich ist, kommt es auf die Vorgaben des EuÜ nicht an. Einer Partei ist es nur(...)

2025-106
LG Kassel, Urt. vom 08.05.2025 – 6 O 967/24
Bietet ein im Ausland ansässiges Glücksspielunternehmen über eine Website virtuelle Glücksspiele an, so kann gem. Art. 17, 18 EuGVVO die Zuständigkeit eines deutschen Gerichts gegeben sein, wenn der Teilnehmer ein in Deutschland wohnender Verbraucher ist. In diesem Fall findet gem. Art. 6 Rom I‑VO deutsches Recht Anwendung. [LS der Redaktion]
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