IPRechtsprechung:
Frei zugängliche Datenbank für deutsche Gerichtsentscheidungen zum internationalen und ausländischen Privatrecht seit 2004
Suchen
LÄNDER
RECHTSGEBIETE
GERICHTE
DATUM
RECHTSNORMEN
FUNDSTELLEN
Zuletzt aufgenommene Entscheidungen 
(Alle anzeigen: 
)

2026-3
VG Schleswig, Beschl. vom 13.01.2026 – 15 B 124/25
Eine Ehe syrischen Rechts entspricht einer Ehe deutschen Rechts im Sinne des § 34 Abs. 1 SGB I. Die Nachbeurkundung einer ausländischen Eheschließung gemäß § 34 Abs. 1 PStG in das deutsche Eheregister ist für die Wirksamkeit der Eheschließung nicht erforderlich. [LS der Redaktion]

2026-2
BGH, Urt. vom 21.01.2026 – IV ZR 40/25
Zur Wirksamkeit eines von einem ausländischen Notar (hier: einer niederländischen Notaranwärterin) auf deutschem Staatsgebiet beurkundeten Testaments eines ausländischen (hier: niederländischen) Staatsangehörigen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland (hier: Wirksamkeit bejaht).

2026-1
OLG Brandenburg, Beschl. vom 06.01.2026 – 13 UF 157/17
Hat das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland (hier: Japan), so richtet sich gem. Art. 21 EGBGB das Umgangsrecht nach dem ausländischen (hier: japanischen) Recht. Eine Rück- oder Weiterverweisung sieht das japanische Recht für den Fall, dass die Kinder, wie hier, (auch) japanische Staatsangehörige sind, nicht vor (Art. 41 Satz 1 des japanischen Rechtsanwendungsgesetzes). Das japani(...)

2025-176
BAG, Urt. vom 18.06.2025 – 2 AZR 96/24 (B)
Nach der „Employment-​at-​will-​Doktrin“ im US-​amerikanischen Recht kann ein unbefristeter Arbeitsvertrag von jeder Partei jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Ein Verstoß gegen eine Ausnahme von dieser Doktrin im Hinblick auf Diskriminierungsverbote führt nur zu Schadensersatzansprüchen, nicht aber zur Unwirksamkeit der Kündigung. Der Günstigkeitsvergleich n(...)

2025-175
LG Frankfurt/Main, Urt. vom 03.06.2025 – 2/24 O 55/22
Hat der Kläger mit inländischem Wohnsitz als Verbraucher einen Vertrag mit der Beklagten als Unternehmerin geschlossen und diese ihre Tätigkeit u.a. auch auf Deutschland ausgerichtet, so ist gem. Art. 17 Abs. 1 lit. c), 18 Abs. 1 EuGVVO die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte gegeben. [LS der Redaktion]
© Max-Planck-Gesellschaft Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht Impressum Datenschutzhinweis FAQ Feedback senden RSS