BGH, Beschl. vom 06.08.2025 – XII ZB 169/25
Der BGH kann eine Anordnung nach § 27 Abs. 2 IntFamRVG aufheben, sofern gegen die Beschwerdeentscheidung, die die Anordnung der sofortigen Wirksamkeit enthält, Rechtsbeschwerde eingelegt worden ist. Die Aufhebung der Anordnung der sofortigen Wirksamkeit einer Sorgerechtsentscheidung wird danach regelmäßig nur in Betracht kommen, wenn das Rechtsmittel Aussicht auf Erfolg hat oder die Rechtsla(...)