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2025-20
BGH, Beschl. vom 25.06.2025 – XII ZB 117/23
Der Begriff des „gewöhnlichen Aufenthalts“ i.S.d. Art. 8 lit. a und b Rom III-VO ist unter Berücksichtigung von Wortlaut und Kontext der Bestimmungen, in denen er genannt wird, sowie der Ziele der Verordnung autonom auszulegen. Er ist grds. durch zwei Elemente gekennzeichnet, nämlich zum einen durch den Willen des Betreffenden, an einem bestimmten Ort den gewöhnlichen Mittelpunkt seiner Inter(...)

2025-19
BGH, Vorlagebeschl. vom 08.04.2025 – VI ZR 43/22
Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden zur Auslegung der Verordnung (EG) Nr. 864/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Juli 2007 über das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht ("Rom II") folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: 1. Ist der Begriff "Inverkehrbringen" im Sinne des Art. 5 Abs. 1 VO (EG) 864/2007 dahingehend zu verstehen, dass(...)

2025-18
BAG, Urt. vom 03.04.2025 – 2 AZR 72/24
Die Überprüfung der Wirksamkeit einer Kündigung wird durch das Berufen eines ausländischen Staates auf "Gründe aus dem hoheitlichen Bereich" nicht insgesamt der deutschen Gerichtsbarkeit entzogen, sondern nur insoweit, wie eine Beurteilung hoheitlichen Handelns erfolgen müsste.

2025-17
BGH, Urt. vom 18.06.2025 – VIII ZR 219/23
Für die Bestimmung des Vollmachtsstatuts ist das autonome Internationale Privatrecht des Forumsstaats maßgeblich, da diese Frage vom Anwendungsbereich der Rom I-VO ausgenommen ist. Nach dem deutschen Kollisionsrecht ist diese Frage grds. eigenständig anzuknüpfen. Vor Inkrafttreten des Art. 8 EGBGB galten unkodifizierte richterrechtliche Regeln des deutschen Internationalen Privatrechts. Hier(...)

2025-16
BGH, Urt. vom 24.04.2025 – I ZR 103/24
Haben die Parteien in Bezug auf einen Vertrag über die Beförderung von Gütern keine Rechtswahl nach Art. 3 Rom-​I-VO getroffen, so ist nach Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Rom-​I-VO das Recht des Staates anzuwenden, in dem der Beförderer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, sofern sich in diesem Staat auch der Übernahmeort oder der Ablieferungsort oder der gewöhnliche Aufenthalt des Absenders befindet.(...)
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