BGH, Beschl. vom 15.01.2026 – I ZB 53/25
Die sog. No-Claims-Provision des Art. 11 Abs. 1 der VO (EU) 833/2014 vom 31.7.2014 (Abl. Nr. L 229/1) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, steht einer Ablehnung der Anordnung einer Prozesskostensicherheit nicht entgegen.
Die völkerrechtswidrige Annexion der Krim und der russische Angriffskrieg auf die Ukraine hat nicht (...)