Das sog. Herkunftslandprinzip der E-Commerce-Richtlinie ist nicht als Kollisionsregel einzuordnen.
Das frei zugängliche Angebot pornografischer Inhalte im Internet durch Anbieter mit Sitz im Unionsgebiet außerhalb Deutschlands begründet eine Ausnahme vom Herkunftslandprinzip aus § 3 Abs. 2 TMG a.F. i.V.m. Art. 3 Abs. 2 E-Commerce-Richtlinie. [LS von der Redaktion neu gefasst]
[Siehe auch die im Wesentlichen inhaltsgleichen Entscheidungen des LG Düsseldorf gleichen Datums –