Das sog. Herkunftslandprinzip der Richtlinie 2000/31/EG (E-Commerce-Richtlinie) ist nicht als Kollisionsregel einzuordnen. [LS von der Redaktion neu gefasst]
[Siehe auch die im Wesentlichen inhaltsgleichen Entscheidungen des LG Düsseldorf gleichen Datums –