Macht ein Verbraucher im Rahmen eines Scraping-Vorfalls Schadensersatzansprüche gegen den Betreiber einer Social Media Plattform geltend, so ergibt sich der inländische Gerichtsstand aus Art. 17, Art. 18 Abs. 1 Var. 2 Brüssel Ia-VO sowie aus Art. 79 Abs. 2 DSGVO, sofern der Verbraucher seinen Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat. [LS der Redaktion]
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