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Verfahrensgang

AG Potsdam, Beschl. vom 08.12.2021 – 30 UR III 12/21
OLG Brandenburg, Beschl. vom 10.05.2023 – 7 W 39/22, IPRspr 2023-14

Rechtsgebiete

Freiwillige Gerichtsbarkeit → Registersachen
Ehe und andere familienrechtliche Lebens- und Risikogemeinschaften → Eingehung, Wirksamkeit

Leitsatz

Die Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe erfordert den Nachweis der Eheschließung. Das Standesamt hat zu prüfen, ob die Ehe in der richtigen Ortsform geschlossen worden ist und ob nach dem maßgeblichen materiellen Recht eine wirksame Ehe zustande gekommen ist. [LS der Redaktion]

Fundstellen

Volltext

Link, Landesrecht Brandenburg

LS und Gründe

StAZ, 2024, 370

Permalink

https://iprspr.mpipriv.de/2023-14

Lizenz

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