Die Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe erfordert den Nachweis der Eheschließung. Das Standesamt hat zu prüfen, ob die Ehe in der richtigen Ortsform geschlossen worden ist und ob nach dem maßgeblichen materiellen Recht eine wirksame Ehe zustande gekommen ist. [LS der Redaktion]
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