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Verfahrensgang

LG Potsdam, Urt. vom 31.08.2022 – 11 O 378/20
OLG Brandenburg, Urt. vom 16.10.2023 – 2 U 36/22, IPRspr 2023-135

Rechtsgebiete

Zuständigkeit → Versicherungs-, Verbraucher-, Arbeitsgerichtsstand

Leitsatz

Ein Prozessfinanzierungsvertrag, der die Abtretung der Forderung vorsieht, hindert den Kläger und Verbraucher nicht daran, sich auf den Verbrauchergerichtsstand nach Art. 17 ff. EuGVVO zu berufen. Denn der Begriff des Verbrauchers ist anhand der Stellung dieser Person innerhalb des konkreten Vertrags in Verbindung mit dessen Natur und Zielsetzung und nicht anhand ihrer subjektiven Stellung zu bestimmen. [LS der Redaktion]

Rechtsnormen

EuGVVO 1215/2012 Art. 17 ff.

Fundstellen

LS und Gründe

MMR, 2024, 344

Permalink

https://iprspr.mpipriv.de/2023-135

Lizenz

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