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Verfahrensgang

LG Köln, Urt. vom 07.08.2023 – 15 O 1/23
OLG Köln, Beschl. vom 30.11.2023 – 19 U 92/23, IPRspr 2023-133

Rechtsgebiete

Zuständigkeit → Versicherungs-, Verbraucher-, Arbeitsgerichtsstand

Leitsatz

Verbraucher i.S.d. Art. 17 EuGVVO ist jede natürliche Person, die Verträge zur Deckung ihres privaten Eigenbedarfs schließt, sofern diese nicht ihrer gegenwärtigen oder zukünftigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Verbraucher ist daher auch die Person, die einen Vertrag über die Teilnahme am Online-​Poker-​Spiel mit dem Ziel abschließt, daraus erhebliche Gewinne zu erwirtschaften. [LS der Redaktion] 

Rechtsnormen

EuGVVO 1215/2012 Art. 17

Fundstellen

LS und Gründe

BeckRS, 2023, 35033

Permalink

https://iprspr.mpipriv.de/2023-133

Lizenz

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