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Verfahrensgang

BayObLG, Beschl. vom 12.09.2022 – 101 AR 67/22, IPRspr 2022-306

Rechtsgebiete

Zuständigkeit → Gerichtsstandsvereinbarung, rügelose Einlassung

Leitsatz

Bei der Auslegung einer Gerichtsstandsvereinbarung streitet im rein inländischen Kontext - anders als nach Art. 25 Abs. 1 Satz 2 Brüssel Ia-​VO - weder für die Annahme eines ausschließlichen noch für die eines nur besonderen Gerichtsstands eine Vermutung. [LS der Redaktion]

Rechtsnormen

EuGVVO 1215/2012 Art. 25

Permalink

https://iprspr.mpipriv.de/2022-306

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