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Verfahrensgang

LG München I, Urt. vom 13.04.2021 – 8 O 16058/20, IPRspr 2021-214

Rechtsgebiete

Zuständigkeit → Versicherungs-, Verbraucher-, Arbeitsgerichtsstand

Leitsatz

Auf Art. 17 EuGVVO, der nur Ansprüche aus gegenseitigen Verträgen regelt, können auch konkurrierende deliktische Ansprüche gestützt werden, wenn die deliktische Schadenshaftung eine so enge Beziehung zu dem Vertrag aufweist, dass sie von ihm nicht getrennt werden kann (hier: Einsätze für Online-Glückspiel aufgrund nichtiger Verträge). [LS der Redaktion]

Rechtsnormen

EuGVVO 1215/2012 Art. 17

Fundstellen

Bericht

Engels/Stulz-Herrnstadt/Engelmann, GRURPrax, 2021, 424

Permalink

https://iprspr.mpipriv.de/2021-214

Lizenz

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