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Verfahrensgang

LG Berlin, Urt. vom 17.10.2014 – 100 O 84/13
KG, Urt. vom 16.09.2021 – 2 U 153/14, IPRspr 2021-155
BGH, Urt. vom 13.10.2022 – I ZR 151/21, IPRspr 2022-22

Rechtsgebiete

Handels- und Transportrecht → Landtransport (ab 2020)

Leitsatz

Die CMR stellt keine abschließende Kodifikation des grenzüberschreitenden Straßengüterverkehrs dar. Soweit die CMR in Hinblick auf konkrete Fragen überhaupt keine oder jedenfalls keine abschließende Regelung enthält, ist das nach den Grundsätzen des internationalen Privatrechts des angerufenen Gerichts maßgebende nationale Recht ergänzend heranzuziehen.

Die CMR enthält jedenfalls keine abschließende Regelung für die Erstattungsfähigkeit von Gutachterkosten für den Fall, dass ein Berufen auf Kap. IV der CMR gemäß Art. 29 CMR ausgeschlossen ist. [LS der Redaktion]

Rechtsnormen

CMR Art. 29

Fundstellen

Volltext

Link, Berliner Vorschriften- und Rechtsprechungsdatenbank

LS und Gründe

RdTW, 2022, 365

Permalink

https://iprspr.mpipriv.de/2021-155

Lizenz

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