PDF-Version

Verfahrensgang

LG München I, Urt. vom 06.10.2020 – 31 O 17559/19, IPRspr 2020-211

Rechtsgebiete

Vertragliche Schuldverhältnisse → Allgemeines Vertragsrecht
Allgemeine Lehren → Rechtswahl

Leitsatz

Sehen die Nutzungsbedingungen die Anwendung des Rechts des Großherzogtums Luxemburg unter Ausschluss aller Kollisionsnormen auf den Vertrag vor, richtet sich das Vertragsrecht nach dem Code Civil, Titre VI ff. bzw. nach den Sonderregeln für Kaufleute im Code de Commerce.

Eine § 307 BGB vergleichbare Kontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners ist im Luxemburger Recht nicht vorgesehen. Entsprechend § 305c II BGB gilt aber, dass Zweifel bei Auslegung allgemeiner Geschäftsbedingungen zu Lasten des Verwenders gehen. [LS der Redaktion]

Rechtsnormen

BGB § 305c; BGB § 307

Fundstellen

Bericht

Maier, GRURPrax, 2021, 189, mit Anm.

Permalink

https://iprspr.mpipriv.de/2020-211

Lizenz

Copyright (c) 2024 Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht
Creative-Commons-Lizenz Dieses Werk steht unter der Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz.