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Verfahrensgang

BFH, Urt. vom 27.03.2019 – I R 33/16, IPRspr 2019-2

Rechtsgebiete

Allgemeine Lehren → Ermittlung, Anwendung und Revisionsfähigkeit ausländischen Rechts

Leitsatz

Das Finanzgericht kann sich seiner Sachaufklärungspflicht nach § 76 I 1 FGO in Bezug auf die Ermittlung des ausländischen (hier: US-amerikanischen Rechts) nicht mit seiner fehlenden Kenntnis des ausländischen Rechts und dem Hinweis darauf entziehen, es sei aufgrund der besonderen Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen bei Auslandssachverhalten nach § 90 II AO dessen Aufgabe, die Einzelheiten des ausländischen Rechts in das Besteuerungsverfahren einzuführen. Vielmehr gehört es gemäß § 155 FGO in Verbindung mit § 293 ZPO zu den Aufgaben des Finanzgerichts als Tatsacheninstanz, das maßgebliche ausländische Recht von Amts wegen zu ermitteln. [LS der Redaktion]

Rechtsnormen

AO § 90
FGO § 76; FGO § 155
ZPO § 293

Fundstellen

LS und Gründe

BFH/NV, 2020, 201
DStRK, 2020, 89

Permalink

https://iprspr.mpipriv.de/2019-2

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