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Verfahrensgang

OLG München, Beschl. vom 29.01.2018 – 34 Sch 31/15, IPRspr 2018-318

Rechtsgebiete

Schiedsgerichtsbarkeit

Leitsatz

Ein Schiedsspruch verstößt gegen den innerstaatlichen verfahrensrechtlichen ordre public, wenn das Schiedsgericht den Anspruch der Antragsgegnerin auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise verletzt hat. Das Gebot rechtlichen Gehörs ist verletzt, wenn ein Schiedsgericht im Schiedsspruch wesentlichen, entscheidungserheblichen Sachvortrag eines Beteiligten übergeht beziehungsweise zentrales Vorbringen eines Beteiligten mit bloßen Leerformeln bescheidet. [LS der Redaktion]

Fundstellen

Bericht

IWRZ, 2018, 130

LS und Gründe

NJOZ, 2018, 1146

Permalink

https://iprspr.mpipriv.de/2018-318

Lizenz

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