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Verfahrensgang

KG, Beschl. vom 26.07.2018 – 3 UF 16/18, IPRspr 2018-138

Rechtsgebiete

Ehe und andere familienrechtliche Lebens- und Risikogemeinschaften → Scheidung, Trennung
Ehe und andere familienrechtliche Lebens- und Risikogemeinschaften → Unterhalt

Leitsatz

Die internationale Zuständigkeit für Streitigkeiten über Unterhaltsansprüche unter Eheleuten (hier: zwischen einem niederländischen Ehemann und einer deutschen Ehefrau) als Annex zur Scheidung richtet sich nach Art. 3 lit. c EuUnthVO. [LS der Redaktion]

Rechtsnormen

EuUntVO 4/2009 Art. 3

Permalink

https://iprspr.mpipriv.de/2018-138

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