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Verfahrensgang

OLG Karlsruhe, Beschl. vom 16.12.2014 – 2 UF 266/14, IPRspr 2014-106

Rechtsgebiete

Kindschaftsrecht → Kindesentführung

Leitsatz

Eine Rückführung in den Heimatstaat (hier: nach Ungarn) kann das Kind in eine unzumutbare Lage bringen, wenn dort während des laufenden Rückführungsverfahrens eine erstinstanzliche Behördenentscheidung ergangen ist, die den ausländischen Aufenthaltsort des Kindes bei der Mutter in Deutschland festgelegt hat.

Fundstellen

LS und Gründe

FamRZ, 2015, 1627
NJOZ, 2015, 1554

nur Leitsatz

NZFam, 2015, 384

Permalink

https://iprspr.mpipriv.de/2014-106

Lizenz

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