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Verfahrensgang

AG Neuss, Beschl. vom 14.05.2013 – 45 F 74/13, IPRspr 2013-272

Rechtsgebiete

Anerkennung und Vollstreckung → Ehe- und Kindschaftssachen

Leitsatz

Die Anerkennung einer ausländischen (hier: kalifornischen) Sorgerechtsentscheidung, nach welcher der biologische Vater und sein eingetragener Lebenspartner als Eltern zweier durch künstliche Befruchtung von Eizellen einer dritten Person gezeugten und von einer Leihmutter geborenen Kinder ausgewiesen werden, verstößt nicht gegen den ordre public. Dass die im Ausland (hier: Kalifornien) zulässige Leihmutterschaft in Deutschland nicht erlaubt ist, berührt nicht die Frage, wer als Eltern und Sorgeberechtigte für die Kinder die Verantwortung trägt. [LS der Redaktion]

Fundstellen

LS und Gründe

FamRZ, 2014, 1127

Permalink

https://iprspr.mpipriv.de/2013-272

Lizenz

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