PDF-Version

Verfahrensgang

OLG München, Beschl. vom 10.07.2013 – 34 AR 181/13, IPRspr 2013-208

Rechtsgebiete

Zuständigkeit → Versicherungs-, Verbraucher-, Arbeitsgerichtsstand

Leitsatz

Bei Konkurrenz mit Gerichtsständen nach der EuGVO besteht hinsichtlich der Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts kein Auswahlermessen. Eine aus dem europäischen Zivilverfahrensrecht folgende abschließende Zuständigkeitsregel, namentlich der Verbrauchergerichtsstand, kann im Bestimmungsverfahren nicht überwunden werden. [LS von der Redaktion neu gefasst]

Fundstellen

nur Leitsatz

OLGR, Süd 32/2013, Anm. 5

Permalink

https://iprspr.mpipriv.de/2013-208

Lizenz

Copyright (c) 2024 Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht
Creative-Commons-Lizenz Dieses Werk steht unter der Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz.