PDF-Version

Verfahrensgang

OLG Karlsruhe, Beschl. vom 07.08.2013 – 11 Wx 7/13, IPRspr 2013-11

Rechtsgebiete

Natürliche Personen → Namensrecht

Leitsatz

Auf die Vornamensgebung eines Kindes, das die deutsche und eine ausländische (hier: US-amerikanische) Staatsangehörigkeit inne hat, ist gemäß Art. 10 I und III, 5 I 2 EGBGB deutsches Recht anwendbar.

Eine gegenüber dem Standesamt durch die Eltern vorgenommene Bestimmung des auf die Namensführung anwendbaren Rechts kann sich nur auf die Bestimmung des Geburtsnamens beziehen. Für die Vornamensgebung ist eine Rechtswahl nicht möglich, so dass es bei der Maßgeblichkeit des Personalstatuts verbleibt. [LS der Redaktion]

Rechtsnormen

EGBGB Art. 5; EGBGB Art. 10

Fundstellen

nur Leitsatz

FamRB, 2014, 101, mit Anm. Wiegelmann
FamRZ, 2014, 490

LS und Gründe

StAZ, 2014, 51

Permalink

https://iprspr.mpipriv.de/2013-11

Lizenz

Copyright (c) 2024 Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht
Creative-Commons-Lizenz Dieses Werk steht unter der Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz.
<% if Mpi.live? %> <% end %>