Die Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen in internationale Kaufverträge ist durch Auslegung gemäß Art. 8 CISG zu beurteilen. Ein Rückgriff auf das nach dem Internationalen Privatrecht berufene nationale Recht ist abzulehnen. (Anschluss an BGHZ 149, 113 = IPRspr. 2001 Nr. 26b und OLG Celle NJW-RR 2010, 136 = IPRspr. 2009 Nr. 181) [LS der Redaktion]