Ob in einem arbeitsgerichtlichen Verfahren mit Auslandsberührung ein Richter wegen Befangenheit abgelehnt werden kann und welche Anforderungen für die Begründung der Revision gelten, richtet sich gemäß dem Grundsatz der lex fori nach deutschem Recht. [LS der Redaktion]
Das Urteil des Hess. LAG vom 1.9.2008 – 16 Sa 1296 – wurde bereits in IPRspr. 2008 unter der Nr. 48 abgedruckt.
Dieses Werk steht unter der Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz.