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Verfahrensgang

BAG, Urt. vom 16.12.2010 – 2 AZR 963/08, IPRspr 2010-255

Rechtsgebiete

Zuständigkeit → Durchführung des Verfahrens (bis 2019)

Leitsatz

Ob in einem arbeitsgerichtlichen Verfahren mit Auslandsberührung ein Richter wegen Befangenheit abgelehnt werden kann und welche Anforderungen für die Begründung der Revision gelten, richtet sich gemäß dem Grundsatz der lex fori nach deutschem Recht. [LS der Redaktion]

Sachverhalt

Das Urteil des Hess. LAG vom 1.9.2008 – 16 Sa 1296 – wurde bereits in IPRspr. 2008 unter der Nr. 48 abgedruckt.

Fundstellen

nur Leitsatz

DB, 2011, 2444

Permalink

https://iprspr.mpipriv.de/2010-255

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