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Verfahrensgang

OLG Schleswig, Beschl. vom 03.06.2009 – 2 W 26/09, IPRspr 2009-109

Rechtsgebiete

Kindschaftsrecht → Adoption

Leitsatz

Gemäß Art. 22 I 2 EGBGB unterliegt die Annahme als Kind durch einen oder beide Ehegatten dem Recht, das nach Art. 14 I EGBGB für die allgemeinen Wirkungen der Ehe maßgebend ist. Dies ist das deutsche Recht, wenn beide Ehegatten deutsche Staatsangehörige sind und im Übrigen ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. [LS der Redaktion]

Rechtsnormen

EGBGB Art. 14; EGBGB Art. 22

Fundstellen

LS und Gründe

FGPrax, 2009, 269

nur Leitsatz

FamRZ, 2010, 46

Permalink

https://iprspr.mpipriv.de/2009-109

Lizenz

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