Verfahrensgang
Rechtsgebiete
Juristische Personen und Gesellschaften → Gesellschaftsstatut, insbesondere Rechts- und Parteifähigkeit
Leitsatz
Eine niederländische juristische Person mit Sitz in den Niederlanden ist im Sinne des § 70 Nr. 1 SGG beteiligtenfähig. Hierzu genügt es, dass die Klägerin nach niederländischem Recht wirksam gegründet ist, ihren satzungsmäßigen Sitz in den Niederlanden hat und dort rechtsfähig ist.
Rechtsnormen
SGG § 70
Fundstellen
LS und Gründe
BSGE, 101, 161
nur Leitsatz
BB, 2008, 1685
NZS, 2009, 281
Aufsatz
Diekmann/Idel, APR, 2009, 93
<% if Mpi.live? %>
<% end %>