PDF-Version

Verfahrensgang

BGH, Urt. vom 08.07.2004 – I ZR 25/02, IPRspr 2004-87

Rechtsgebiete

Immaterialgüterrecht und Unlauterer Wettbewerb (bis 2019)

Leitsatz

Im Rechtsstreit über Verletzungen urheberrechtlicher Nutzungsrechte ist es Sache des Urheberberechtigten, zweifelsfrei klarzustellen, ob er mit seiner Klage auch Rechte wegen Verletzung ihm im Ausland zustehender Nutzungsrechte geltend machen will. Solche Ansprüche bilden im Verhältnis zu Ansprüchen aus der Verletzung von Nutzungsrechten nach dem deutschen Urheberrechtsgesetz eigene Streitgegenstände.

Fundstellen

LS und Gründe

NJW-RR, 2004, 1629
GRUR Int., 2005, 340

Permalink

https://iprspr.mpipriv.de/2004-87

Lizenz

Copyright (c) 2024 Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht
Creative-Commons-Lizenz Dieses Werk steht unter der Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz.
<% if Mpi.live? %> <% end %>