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Verfahrensgang

OLG Köln, Beschl. vom 11.01.2019 – 15 W 59/18 (IPRspr 2019-215)

Rechtsgebiete

Immaterialgüterrecht und Unlauterer Wettbewerb (bis 2019)

Leitsatz

Auf die Zustellung einer einstweiligen Verfügung wegen unberechtigter Löschung eines Beitrags in einem sozialen Netzwerk durch den Anbieter des sozialen Netzwerks und die Verhinderung einer vermeintlich unberechtigten Usersperre, ist § 5 I NetzDG weder direkt noch analog anwendbar.

Eine Analogie ist nicht mit Blick auf die Gewährung effektiven Rechtsschutzes und Art. 19 IV GG geboten, da betroffene User in solchen Fällen ohne weiteres über die Vorgaben der EuZVO die Auslandszustellung im Parteiwege (§§ 191, 192 I, 183, 1069 I ZPO) in Irland betreiben können. Insbesondere ist eine Zustellung durch Postbedienstete nach Art. 14 EuZVO und mit Blick auf Art. 8 IV, I EuZVO auch ohne weiteren Übersetzungsaufwand möglich. [LS der Redaktion]

Rechtsnormen

EuZVO 1393/2007 Art. 8; EuZVO 1393/2007 Art. 14
GG Art. 19
NetzDG § 5
ZPO § 183; ZPO §§ 191 f.; ZPO § 1069

Permalink

https://iprspr.mpipriv.de/permalink/2019-215