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Verfahrensgang

LG Landau, Urt. vom 10.04.2025 – 2 O 298/23, IPRspr 2025-100

Rechtsgebiete

Zuständigkeit → Versicherungs-, Verbraucher-, Arbeitsgerichtsstand
Vertragliche Schuldverhältnisse → Verbraucherrecht
Zuständigkeit → Sonstige besondere Gerichtsstände

Leitsatz

Bietet ein im Ausland ansässiges Glücksspielunternehmen über eine Website virtuelle Glücksspiele an, so kann gem. Art. 1718 EuGVVO die Zuständigkeit eines deutschen Gerichts gegeben sein, wenn der Teilnehmer ein in Deutschland wohnender Verbraucher ist. Macht der Kläger im Wege der Stufenklage einen Auskunftsanspruche geltend, so ist die Zuständigkeit ebenfalls gem. Art. 79 Abs. 2 S. 2 DSGVO gegeben, wenn der Kläger seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat. Es findet gem. Art. 6 Rom I‑VO deutsches Recht Anwendung. [LS der Redaktion]

Rechtsnormen

DSGVO 2016/679 Art. 79
EuGVVO 1215/2012 Art. 17; EuGVVO 1215/2012 Art. 18
Rom I-VO 593/2008 Art. 6

Fundstellen

Volltext

Link, juris.de

Permalink

https://iprspr.mpipriv.de/2025-100

Lizenz

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