Verfahrensgang
AG Obernburg, Zwischenentsch. vom 22.12.2022 – 2 F 219/17
OLG Bamberg, Beschl. vom 04.03.2024 – 2 UF 12/23, IPRspr 2024-34
Rechtsgebiete
Allgemeine Lehren → Vorfrage
Ehe und andere familienrechtliche Lebens- und Risikogemeinschaften → Eingehung, Wirksamkeit
Ehe und andere familienrechtliche Lebens- und Risikogemeinschaften → Scheidung, Trennung
Leitsatz
Allein das nachvollziehbare Interesse, die Frage des Zeitpunktes der Eheschließung verbindlich zu klären, bevor etwa in der Folgesache ein Rechtsgutachten zum ausländischen (hier: albanischen) Güterrecht eingeholt und/oder Auskünfte von einem ausländischen Versorgungsträger angefragt werden, kann das Erfordernis einer über den Verfahrensgegenstand des Scheidungsantrags hinausgehenden Bedeutung des Feststellungsantrags nicht ersetzen. [LS der Redaktion]
Fundstellen
LS und Gründe
FamRZ, 2024, 1136, mit Anm. Dutta
FF, 2024, 332
NJOZ, 2024, 580
Bericht
Haußleiter, NJW-Spezial, 2024, 292
Markwardt, NZFam, 2024, 466
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