PDF-Version

Verfahrensgang

AG Obernburg, Zwischenentsch. vom 22.12.2022 – 2 F 219/17
OLG Bamberg, Beschl. vom 04.03.2024 – 2 UF 12/23, IPRspr 2024-34

Rechtsgebiete

Allgemeine Lehren → Vorfrage
Ehe und andere familienrechtliche Lebens- und Risikogemeinschaften → Eingehung, Wirksamkeit
Ehe und andere familienrechtliche Lebens- und Risikogemeinschaften → Scheidung, Trennung

Leitsatz

Allein das nachvollziehbare Interesse, die Frage des Zeitpunktes der Eheschließung verbindlich zu klären, bevor etwa in der Folgesache ein Rechtsgutachten zum ausländischen (hier: albanischen) Güterrecht eingeholt und/oder Auskünfte von einem ausländischen Versorgungsträger angefragt werden, kann das Erfordernis einer über den Verfahrensgegenstand des Scheidungsantrags hinausgehenden Bedeutung des Feststellungsantrags nicht ersetzen. [LS der Redaktion]

Fundstellen

LS und Gründe

FamRZ, 2024, 1136, mit Anm. Dutta
FF, 2024, 332
NJOZ, 2024, 580

Bericht

Haußleiter, NJW-Spezial, 2024, 292
Markwardt, NZFam, 2024, 466

Permalink

https://iprspr.mpipriv.de/2024-34

Lizenz

Copyright (c) 2024 Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht
Creative-Commons-Lizenz Dieses Werk steht unter der Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz.
<% if Mpi.live? %> <% end %>