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Verfahrensgang

LG Hamburg, Zwischenentsch. vom 19.06.2015 – 308 O 161/13, IPRspr 2015-166

Rechtsgebiete

Immaterialgüterrecht und Unlauterer Wettbewerb (bis 2019)
Außervertragliche Schuldverhältnisse → Unerlaubte Handlungen, Gefährdungshaftung

Leitsatz

Für die Begründung eines Inlandsgerichtsstands bei grenzüberschreitenden urheberrechtlichen Nutzungshandlungen im Internet (hier: Abrufbarkeit geschützter Fotografien im Internetblog eines US-amerikanischen Domain-Inhabers) ist es nicht erforderlich, dass das beanstandete Angebot bestimmungsgemäß auf das Inland ausgerichtet ist. [LS der Redaktion]

Permalink

https://iprspr.mpipriv.de/2015-166

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