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Verfahrensgang

OLG München, Urt. vom 29.04.2010 – 29 U 3698/09, IPRspr 2010-165

Rechtsgebiete

Immaterialgüterrecht und Unlauterer Wettbewerb (bis 2019)

Leitsatz

Macht der Kläger Unterlassungsansprüche im Zusammenhang mit dem Vorhalten digitaler Kopien von Musikwerken auf von dem Beklagten betriebenen Servern geltend, sind die Vorschriften des deutschen Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte vom 9.9.1965 (BGBl. I 1273) maßgeblich, wenn der Kläger Schutz für das Inland beansprucht (Schutzlandprinzip).

Das Recht des Schutzlands bestimmt, ob urheberrechtliche Befugnisse übertragbar sind und ob die Einräumung von Nutzungsrechten mit dinglicher Wirkung gegen Dritte zulässig ist. [LS der Redaktion]

Sachverhalt

Die Revision zum BGH (I ZR 116/10) wurde unterdessen zurückgenommen.

Fundstellen

nur Leitsatz

GRURPrax, 2010, 396, mit Anm. Robak

LS und Gründe

MMR, 2010, 704
ZUM, 2010, 709, mit Anm. Melichar
GRUR-RR, 2011, 1

Aufsatz

Müller, ZUM, 2011, 13

Permalink

https://iprspr.mpipriv.de/2010-165

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